Verfassungsschutz in Thüringen
Laut Gesetz soll der Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz die Befähigung zum Richteramt haben. Das hat Kramer aber nicht. Obwohl über ihn lange Zeit und offenbar nicht nur in unklaren Internetquellen, sondern auch in großen Zeitungen unwidersprochen berichtet wurde, er sei Jurist und Volkswirt, stellte sich jetzt heraus, dass er weder das eine noch das andere ist, sondern dass er Diplom-Sozialarbeiter ist und jüngst an der Fachhochschule Erfurt einen Masterabschluss in „Soziale Arbeit“erwarb.