Ist das schon Volksverhetzung?

Der Ärger über Robert Habeck kommt eine 74-Jährige teuer zu
stehen.

Das Amtsgericht Düsseldorf verurteilte eine Rentnerin wegen Volksverhetzung zu 150 Tagessätzen á 53 Euro, insgesamt 7 950 Euro, weil sie auf Facebook die Migrationspolitik der
Bundesregierung mit folgender Aussage kritisiert hatte: „Blablabla. Wir brauchen Fachkräfte und keine Asylanten, die sich hier nur ein schönes Leben machen wollen, ohne unsere Werte und Kultur zu respektieren. Schickt die, die hier sind, mal zum Arbeiten. Wir sind nicht auf Faulenzer und Schmarotzer angewiesen und schon gar nicht auf Messerkünstler und Vergewaltiger.“

Ist das schon Volksverhetzung?

Die Staatsanwaltschaft sah für diesen Facebook-Kommentar nun die Voraussetzungen des § 130 Abs. 1 StGB (Volksverhetzung) als gegeben an, da dadurch in einer Art und Weise, „die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, zum Hass aufgestachelt“ worden sei. In ihrem Plädoyer forderte die Staatsanwaltschaft, die mit zwei Staatsanwälten vor Gericht erschienen war, dass die „massive Politikkritik“ strafschärfend berücksichtigt würde.

Der Spitzenkandidat der Grünen Robert Habeck hat mit einer Petition gegen den US Milliardär Elon Musk und dessen Einmischung in den deutschen Wahlkampf für Diskussionen gesorgt.

Der Spitzenkandidat der Grünen Robert Habeck hat mit einer Petition gegen den US Milliardär Elon Musk und dessen Einmischung in den deutschen Wahlkampf für Diskussionen gesorgt.