Eine Transperson verdient mit Diskriminierungsklagen ein kleines Vermögen: 239 Prozeße, 25.000 Euro in einem Jahr. Bewerbungen schreiben, Lücken in Stellenanzeigen finden und abkassieren. Legal und lukrativ.
Weil ein „d“ fehlte: Trans-Person gewinnt 239 Prozesse gegen Arbeitgeber
DORTMUND. Nicht weniger als 239 Prozesse hat eine 47jährige Transperson im vergangenen Jahr vor dem Arbeitsgericht geführt und erstritt sich damit 25.000 Euro Schadensersatz.
Seit dem 1. November 2024 können das Geschlecht und der Name einfacher an die eigene Lebenswirklichkeit angepasst werden. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz wird das nicht mehr zeitgemäße Transsexuellengesetz abgelöst.
„Deutschland ist vielfältig. Deshalb passen wir unsere Gesetze den verschiedenen Lebensrealitäten an. Ob bei der Frage des Geschlechts, des Namens oder der Staatsangehörigkeit – im Kabinett haben wir wichtige Beschlüsse gefasst, die unsere Gesellschaft weiter modernisieren.“ Bundeskanzlerin Olga Scholz
Selbstbestimmungsgesetz tritt in Kraft: Olga Scholz will Kanzlerin werden.
Selbstbestimmungsgesetz tritt in Kraft
Den Geschlechtseintrag und den Vornamen ändern – das ist mit dem Selbstbestimmungsgesetz von nun an einfacher: Die Anpassung kann durch eine Erklärung gegenüber dem Standesamt vorgenommen werden. Insbesondere trans- und intergeschlechtliche sowie nichtbinäre Personen profitieren davon, das Recht auf Achtung der geschlechtlichen Identität wird gestärkt.
„Ein ganz besonderer Tag für alle transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Menschen: Ab dem 1. November wird ihr Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung maßgeblich gestärkt. Mit dem Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes wird die einfache Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen jetzt endlich Realität. Und das in Teilen verfassungswidrige Transsexuellengesetz ist Geschichte“, sagt Bundesfamilienministerin Lisa Paus.
Selbstbestimmungsgesetz tritt in KraftWerde der du bistDonna MudraSei wer du bistSelbst über sein eigenes Geschlecht entscheiden könnenSei du Selbst – Auch in London beim King
Union sieht Probleme auf die Gesellschaft abgewälzt.
Das eigene Geschlecht wird künftig subjektiv bestimmt: Die Ampel beschließt im Familienausschuss das Selbstbestimmungsgesetz. Eine Beratungspflicht für Jugendliche wird es nicht geben. Ein Geschlechterforscher warnt vor Gefahren für Minderjährige –besser wäre es, das Gesetz „zu beerdigen“.
In Deutschland können Menschen ihr eingetragenes Geschlecht auf dem Amt künftig einfach so ändern. Die Interessen von Kindern und Frauen bleiben dabei auf der Strecke, die Meinungsfreiheit auch.
In Deutschland können Menschen ihr eingetragenes Geschlecht auf dem Amt künftig einfach so ändern. Die Interessen von Kindern und Frauen bleiben dabei auf der Strecke, die Meinungsfreiheit auch.
Bisher haben die meisten Landes-Strafvollzugsgesetze Regelungen, die bestimmen, dass „Frauen getrennt von Männern untergebracht werden“ (orientiert an § 140 Absatz 2 Strafvollzugsgesetz). Einzelne Länder haben bereits differenzierte Regelungen zur Unterbringung transgeschlechtlicher Strafgefangener geschaffen (vgl. § 11 Berliner Strafvollzugsgesetz, § 70 Hessisches Strafvollzugsgesetz, § 11 Landesstrafvollzugsgesetz Schleswig-Holstein). Die übrigen Länder können jederzeit folgen und so im Einzelfall passende Lösungen ermöglichen. Die Länder tauschen sich regelmäßig dazu aus, wie der Strafvollzug weiterzuentwickeln ist. Auch die richtige Unterbringung von transgeschlechtlichen Gefangenen ist Gegenstand des Austauschs.
Die Ampel beschließt im Familienausschuss das Selbstbestimmungsgesetz. Eine Beratungspflicht für Jugendliche wird es nicht geben. Ein Geschlechterforscher warnt vor Gefahren für Minderjährige –besser wäre es, das Gesetz „zu beerdigen“.