Geschäftsmodell Abmahnung:

Eine Transperson verdient mit Diskriminierungsklagen ein kleines Vermögen: 239 Prozeße, 25.000 Euro in einem Jahr. Bewerbungen schreiben, Lücken in Stellenanzeigen finden und abkassieren. Legal und lukrativ.

Weil ein „d“ fehlte: Trans-Person gewinnt 239 Prozesse gegen Arbeitgeber

DORTMUND. Nicht weniger als 239 Prozesse hat eine 47jährige Transperson im
vergangenen Jahr vor dem Arbeitsgericht geführt und erstritt sich damit 25.000 Euro
Schadensersatz.

Geschäftsmodell Abmahnung:

Geschäftsmodell Abmahnung:

Weil ein „d“ fehlte: Trans-Person gewinnt239 Prozesse gegen Arbeitgeber

Ampel feiert Ende von „Unrecht“ –

Union sieht Probleme auf die Gesellschaft abgewälzt.

Das eigene Geschlecht wird künftig subjektiv bestimmt: Die Ampel beschließt im Familienausschuss das Selbstbestimmungsgesetz. Eine Beratungspflicht für Jugendliche wird es nicht geben. Ein Geschlechterforscher warnt vor Gefahren für Minderjährige –besser wäre es, das Gesetz „zu beerdigen“.

In Deutschland können Menschen ihr eingetragenes Geschlecht auf dem Amt künftig einfach so ändern. Die Interessen
von Kindern und Frauen bleiben dabei auf der Strecke, die Meinungsfreiheit auch.

In Deutschland können Menschen ihr eingetragenes Geschlecht auf dem Amt künftig einfach so ändern. Die Interessen von Kindern und Frauen bleiben dabei auf der Strecke, die Meinungsfreiheit auch.

Bisher haben die meisten Landes-Strafvollzugsgesetze Regelungen, die bestimmen, dass „Frauen getrennt von Männern untergebracht werden“ (orientiert an § 140 Absatz 2 Strafvollzugsgesetz). Einzelne Länder haben bereits differenzierte Regelungen zur Unterbringung transgeschlechtlicher Strafgefangener geschaffen (vgl. § 11 Berliner Strafvollzugsgesetz, § 70 Hessisches Strafvollzugsgesetz, § 11 Landesstrafvollzugsgesetz Schleswig-Holstein). Die übrigen Länder können jederzeit folgen und so im Einzelfall passende Lösungen ermöglichen. Die Länder tauschen sich regelmäßig dazu aus, wie der Strafvollzug weiterzuentwickeln ist. Auch die richtige Unterbringung von transgeschlechtlichen Gefangenen ist Gegenstand des Austauschs.

Tessa Ganserer von den Grünen

im Ausschuss für Familie.Herr Markus Ganserer ist biologisch und juristisch ein Mann. Das Selbstbestimmungsgesetz ist noch nicht in Kraft,sagt Beatrix von Storch von der AfD.

Herr Tessa Ganserer von den Grünen im Ausschuss für Familie.
Tessa Ganserer von den Grünen im Ausschuss für Familie.
Herr Markus Ganserer ist biologisch und juristisch ein Mann.Das Selbstbestimmungsgesetz ist noch nicht in Kraft,sagt Beatrix von Storch von der AfD.