Am 1. April gilt die Cannabis Entkriminalisierung.

Ab 1. April ist in Deutschland für Erwachsene der Konsum und Besitz von Cannabis-Produkten in bestimmten Mengen straffrei. Eine kontrollierte Abgabe über Vereine soll den Schwarzmarkt eindämmen. Die ursprünglich geplanten kommerziellen Cannabis-Shops kommen später. Die Regelungen im Cannabisgesetz (CanG) im Überblick und eine Chronik, wie es dazu kam.

  • Sogenannte Cannabis Social Clubs (CSC) dürfen THC-haltige Hanfpflanzen anbauen und an Vereinsmitglieder begrenzte Mengen (25 Gramm/Tag und insgesamt 50 Gramm/Monat) abgeben – mit maximal 10 Prozent THC-Gehalt; an junge Erwachsene bis 21 Jahre jedoch nur 30 Gramm/Monat. Die kontrollierte Abgabe startet voraussichtlich im Juli.
  • Diese Clubs sind rechtlich eingetragene Vereine (e.V.), arbeiten also nicht gewinnorientiert und dürfen maximal 500 Mitglieder haben; in Clubs darf nicht konsumiert werden; sie müssen einen Präventionsbeauftragten benennen und ein Jugendschutzkonzept vorlegen; sie dürfen nicht für sich werben
  • Sogenannte Edibles bleiben verboten, also etwa Kekse und Süßigkeiten mit Cannabis-Extrakten
Am 1. April gilt die Cannabis Entkriminalisierung.