urteilt in seinem Urteil vom 27.Mai 2019: Deutsche Staatsanwaltschaft nicht unabhängig und Maßgebliche parlamentsgesetzliche Vorschriften zur Weisungsbgebundenheit.
Aus diesem Grund gibt es immer nur Untersuchungsausschüsse . Nie Ermittlungen der Staatsanwälte z.B. bei Cum Ex, Corona Diktatur usw.
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