– ZDF steht vor Niederlage
Nach der Sendung von Jan Böhmermann sieht ein Gericht zentrale Vorwürfe als unzulässig an und spricht von
„schlampiger Recherche“ beim ZDF.
Das „Correctiv“-Urteil blamiert ein ganzes politisches System
Das Verbot der „Correctiv“-Kernaussauge zum Potsdamer Treffen ist weit mehr als ein Medienrechts-Urteil.
Eine Kampagne bricht zusammen. Nicht nur für den Bundespräsidenten und den Verfassungsschutz bedeutet
es ein Debakel.

Der Streit um die ZDF-Sendung „ZDF Magazin Royale“ hat eine klare juristische Richtung bekommen. Im Verfahren zwischen dem früheren BSI-Präsidenten Arne Schönbohm und dem Sender (die JF berichtete) zeichnete sich vor dem Oberlandesgericht München ab, dass das ZDF mit seiner Verteidigung scheitern dürfte.

Das Gericht stellte nun klar, dass diese Darstellung beim Publikum als Tatsachenbehauptung angekommen sei und damit eine schwere Verletzung des Persönlichkeitsrechts darstelle. Die Aussagen seien falsch gewesen. Der Vorsitzende Richter sprach laut Welt von „schlampiger Recherche“. Bereits in erster Instanz hatte das Landgericht München I mehrere Aussagen untersagt.
Das ZDF ging dagegen in Berufung, ebenso Schönbohm, der zusätzlich eine Geldentschädigung fordert.

es ein Debakel
