Ziel der Maßnahmen ist es demnach, die Entstehung von gewerblichen Strukturen beim Cannabisanbau zu verhindern. So soll es etwa verboten sein, dass mehrere Anbauvereine Plantagen am selben Ort oder im selben Gebäude betreiben. Das erschwere die Kontrolle. Die Behörden sollten deshalb mehr Spielraum bekommen,
Am 1. April gilt die Cannabis Entkriminalisierung.
Ab 1. April ist in Deutschland für Erwachsene der Konsum und Besitz von Cannabis-Produkten in bestimmten Mengen straffrei. Eine kontrollierte Abgabe über Vereine soll den Schwarzmarkt eindämmen. Die ursprünglich geplanten kommerziellen Cannabis-Shops kommen später. Die Regelungen im Cannabisgesetz (CanG) im Überblick und eine Chronik, wie es dazu kam.
- Sogenannte Cannabis Social Clubs (CSC) dürfen THC-haltige Hanfpflanzen anbauen und an Vereinsmitglieder begrenzte Mengen (25 Gramm/Tag und insgesamt 50 Gramm/Monat) abgeben – mit maximal 10 Prozent THC-Gehalt; an junge Erwachsene bis 21 Jahre jedoch nur 30 Gramm/Monat. Die kontrollierte Abgabe startet voraussichtlich im Juli.
- Diese Clubs sind rechtlich eingetragene Vereine (e.V.), arbeiten also nicht gewinnorientiert und dürfen maximal 500 Mitglieder haben; in Clubs darf nicht konsumiert werden; sie müssen einen Präventionsbeauftragten benennen und ein Jugendschutzkonzept vorlegen; sie dürfen nicht für sich werben
- Sogenannte Edibles bleiben verboten, also etwa Kekse und Süßigkeiten mit Cannabis-Extrakten