Gericht zerlegt Böhmermann-Sendung

– ZDF steht vor Niederlage

Nach der Sendung von Jan Böhmermann sieht ein Gericht zentrale Vorwürfe als unzulässig an und spricht von „schlampiger Recherche“ beim ZDF.

Das „Correctiv“-Urteil blamiert ein ganzes politisches System

Das Verbot der „Correctiv“-Kernaussauge zum Potsdamer Treffen ist weit mehr als ein Medienrechts-Urteil. Eine Kampagne bricht zusammen. Nicht nur für den Bundespräsidenten und den Verfassungsschutz bedeutet es ein Debakel.

Gericht zerlegt Böhmermann-Sendung

Der Streit um die ZDF-Sendung „ZDF Magazin Royale“ hat eine klare juristische Richtung bekommen. Im Verfahren zwischen dem früheren BSI-Präsidenten Arne Schönbohm und dem Sender (die JF berichtete) zeichnete sich vor dem Oberlandesgericht München ab, dass das ZDF mit seiner Verteidigung scheitern dürfte.

Das „Correctiv“-Urteil blamiert ein ganzes politisches System
Correctiv: Geld vom Steuerzahler und Stiftungen

Das Gericht stellte nun klar, dass diese Darstellung beim Publikum als Tatsachenbehauptung angekommen sei und damit eine schwere Verletzung des Persönlichkeitsrechts darstelle. Die Aussagen seien falsch gewesen. Der Vorsitzende Richter sprach laut Welt von „schlampiger Recherche“. Bereits in erster Instanz hatte das Landgericht München I mehrere Aussagen untersagt.
Das ZDF ging dagegen in Berufung, ebenso Schönbohm, der zusätzlich eine Geldentschädigung fordert.

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es ein Debakel

Ex-Verfassungsrichter nennt Correctiv Bericht „Fake News“

Wer finanziert „Correctiv“?

Ex-Verfassungsrichter Degenhart hat scharfe Kritik an den Reaktionen von Politik und Medien
auf den „Correctiv“-Bericht zum Potsdamer Treffen geäußert, denn der habe sich als „unwahr“ herausgestellt.

Marsch in den Gesinnungsstaat

Degenhart kritisierte, in Presse und Rundfunk sei diese Berichterstattung „entgegen allen journalistischen Grundsätzen teils ungeprüft übernommen“ worden.

Wer finanziert „Correctiv“?

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