Viele wollen die Meinungsfreiheit schützen – sie sollten es lassen
Wohlmeinende Kräfte kämpfen dafür, die Meinungsfreiheit zu schützen – mit allerlei Ideen für Eingriffe. Doch unser Chefredakteur Burkhard Ewert findet: Der Versuch, die Freiheit schützen zu wollen, schränkt sie lediglich ein. Ein Blick auf Grundgesetz und Gerichte lohnt sich.
Viele wollen die Meinungsfreiheit schützen – sie sollten es lassen
Weil der Rentner Helmut K. (Name geändert) im Kontaktformular des Auswärtigen Amts scharfe, satirische Kritik an Außenministerin Annalena Baerbock übte, erhielt er vom Amtsgericht Celle einen Strafbefehl und musste 800 Euro Strafe zahlen.
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Diese vermeintliche Ehrverletzung kommt K. jetzt teuer zu stehen: Für die Beleidigung der Außenministerin muss er 800 Euro zahlen, in 40 Tagessätzen je 20 Euro. Hinzu kommen noch rund 77 Euro Gebühren. K. trifft diese Strafe hart, laut eigenen Angaben hat er als Rentner lediglich 1.500 Euro im Monat zur Verfügung. Gegenüber Apollo News versicherte K., dass er den Text lediglich satirisch gemeint habe.
Der nächste Fall, der an der Verhältnismäßigkeit zweifeln läßt: Nach einer scharfen Mail an eine Politikerin landet ein Mann aus Niedersachsen wegen Beleidigung im Gefängnis – und verliert anschließend auch noch seinen Job.
Das mündige Wahlvolk will die Massenverdummung nicht mehr hinnehmen.
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„Eine Zensur findet nicht statt.“ So heißt es eindeutig in Artikel 5 des Grundgesetzes. Weiterhin steht dort: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.“
Da der Digital Services Act der EU die Plattformen bereits verpflichtet, „schädliche Inhalte“ an der Verbreitung zu hindern, braucht es zur Umsetzung dieser Forderung nicht einmal ein neues Gesetz.