Annalena Baerbock und Manuela Schwesig

Weil der Rentner Helmut K. (Name geändert) im
Kontaktformular des Auswärtigen Amts scharfe, satirische
Kritik an Außenministerin Annalena Baerbock übte, erhielt er
vom Amtsgericht Celle einen Strafbefehl und musste 800
Euro Strafe zahlen.

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Diese vermeintliche Ehrverletzung kommt K. jetzt teuer zu
stehen: Für die Beleidigung der Außenministerin muss er 800
Euro zahlen, in 40 Tagessätzen je 20 Euro. Hinzu kommen
noch rund 77 Euro Gebühren. K. trifft diese Strafe hart, laut
eigenen Angaben hat er als Rentner lediglich 1.500 Euro im
Monat zur Verfügung. Gegenüber Apollo News versicherte
K., dass er den Text lediglich satirisch gemeint habe.

Der nächste Fall, der an der Verhältnismäßigkeit zweifeln läßt: Nach einer scharfen Mail an
eine Politikerin landet ein Mann aus Niedersachsen wegen Beleidigung im Gefängnis – und
verliert anschließend auch noch seinen Job.

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„Eine Zensur findet nicht statt.“ So heißt es eindeutig in Artikel 5 des Grundgesetzes. Weiterhin steht dort: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.“

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Da der Digital Services Act der EU die Plattformen bereits verpflichtet, „schädliche Inhalte“ an der Verbreitung zu hindern, braucht es zur Umsetzung dieser Forderung nicht einmal ein neues Gesetz.

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