Weil die Landesregierung genauere Auskunft zu den Fake-Accounts verweigert, geht die AfD Brandenburg vor Gericht und reicht Verfassungsklage ein. Man möchte eine genaue Aufschlüsselung der Arbeit der Fake-Accounts.
Der Brandenburger Landesverfassungsschutz nutzt seit einiger Zeit Fake-Accounts in den sozialen Medien, um die politische Arbeit, etwa von vom Amt als „Rechtsextremisten“ eingestuften Bewegungen, zu verfolgen. Insgesamt nutzt die Behörde laut Landesregierung 287 Accounts.
Fake-Accounts des Verfassungsschutzes gegen RechtsGemeinsam für den Systemwechsel: NSU, RAF, Reichsbürger, NPD und Letzte Generation
Das AfD-Gutachten des Verfassungsschutzes ist ein Dokument des Versagens – und die Einordnung der AfD als extremistisch durch die Behörde letztlich eine Machtfrage. Ein Kommentar von JF-Chefredakteur Dieter Stein
Deutsche Staatsanwälte (und der Verfassungsschutz) sind nicht unabhängig gegenüber der Exekutive.
Deutsche Staatsanwälte (und der Verfassungsschutz) sind nicht unabhängig gegenüber der Exekutive
Cicero veröffentlicht das gesamte Geheimgutachten des Verfassungsschutzes zur AfD
Aktuell würden 35 Prozent der Thüringer für die AfD stimmen, wenn am Sonntag Landtagswahl wäre. Damit bleibt sie unangefochten stärkste Kraft.
Vor wenigen Tagen wurde mit Zustimmung der Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) die AfD als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft. Die Einstufung erfolgte auf Basis eines Geheimgutachtens des Verfassungsschutzes. Die Einstufung als „geheim“ sollte nach offizieller Verlautbarung dazu dienen, geheimdienstliche Quellen zu schützen. Cicero hat früh vermutet, dass es sich hierbei um eine reine Schutzbehauptung gehandelt hat. Es ging nie darum, den Verfassungsschutz vor Ausspähung, sondern vor einer kritischen Öffentlichkeit zu schützen.
Bemerkenswert ist jedoch, dass der Erhebung von Insa zufolge die AfD auf einen neuen Rekordwert beim Wählerpotenzial steigt. Rund 43 Prozent der Thüringer können sich demnach vorstellen, die Partei um Björn Höcke zu wählen. Dies könnte in einem neu gewählten Landtag bereits für die parlamentarische absolute Mehrheit ausreichen. Schon bei der Bundestagswahl schnitt die AfD mit 38,6 Prozent in Thüringen so gut ab wie in keinem anderen Bundesland.
Exklusiv: Scholz, Faeser und „Tagesschau“ wollen sich für Verbreitung von Correctiv-Falschaussagen nicht entschuldigen.
Obwohl der Kern des Correctiv-Berichts nun auch von der Zeit widerlegt wurde, beharren die Staatsspitzen auf ihren Aussagen von vor einem Jahr. Kommen jetzt Schadenersatzklagen?
Correctiv-FalschaussageJunge Freiheit: Correctiv erhalt Geld vom Steuerzahler und anderen.
Zweifel am Demokratieverständnis von Thomas Haldenwang – Die Meinungsfreiheit ist kein Freibrief“ (F.A.Z. vom 2. April) Mit seinem tendenziösen Artikel hat der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang , ein verräterisches Bekenntnis über sein wahres Demokratie- oder genauer gesagt undemokratisches Amtsverständnis abgelegt. Ein Verfassungsschutzpräsident, der behauptet, „Die Meinungsfreiheit ist kein Freibrief“, verkennt die maßgeblichen freiheitlichen Grundlagen unserer Demokratie, die naturgemäß auch die Kritik an Regierung und staatlichem Handeln gewährleistet. Jenseits des Strafrechts gibt es keine Einschränkung der Meinungsfreiheit, die im Artikel 5 unseres Grundgesetzes garantiert ist und zum Kernbereich der Verfassung gehört
Der Verfassungsschutz ist zum Büttel des Staates geworden. Tatsächlich gibt es eine derartige Einrichtung wie den Verfassungsschutz in keinem anderen demokratischen Land. In Deutschland hat sich der VS zum Büttel des Staates entwickelt.
Faesers und Haldenwangs Rezept: Geheimdienst statt politische Argumente.
Am Oberverwaltungsgericht Münster ist am Dienstag ein Berufungsprozess gestartet. Es geht um die Frage, ob der „Verfassungsschutz“ die zweitstärkste deutsche Oppositionspartei als „rechtsextremistischen „Verdachtsfall“ einstufen darf.
„Es gibt viele Musikrichtungen, aber nur 2 Geschlechter“ stand auf einen Banner von Bayer-Leverkusen Fans. Das Sportgericht des DFB verhängte eine Geldstrafe von 18 000 Euro wegen Diskriminierung.
„Es gibt viele Musikrichtungen, aber nur 2 Geschlechter“ stand auf einen Banner von Bayer-Leverkusen Fans. Das Sportgericht des DFB verhängte eine Geldstrafe von 18 000 Euro wegen Diskriminierung.